Vor dem Start

Vorschlag- vs. Pflicht-Abos

„Verzichte auf Pflichtabos, wenn Mitarbeitende ihr eigenes Smartphone nutzen sollen“

Der erste Gedanke vieler Unternehmen ist, dass sie Pflichtabos für die meisten Newskanäle vergeben wollen, damit die Mitarbeitenden alle „offiziellen“ News in ihrem Newsfeed angezeigt bekommen und zusätzlich darüber benachrichtigt werden.

Grundsätzlich ist gegen diese Logik nichts einzuwenden – zumindest nicht, sofern alle Mitarbeitenden zur Nutzung von Just Social Zugriff auf dienstliche Rechner oder Smartphones haben. Wenn Just Social aber auch als App auf den privaten Smartphones der Mitarbeitenden eingesetzt werden soll (BYOD), ist ein Pflichtabo für Newskanäle paradox, weil die Nutzung der App auf diesen Geräten freiwillig ist bzw. sein muss.

Daher empfehlen wir in diesen Fällen auch für die „offiziellen“ Newskanäle keine Pflicht- sondern Vorschlagabos zu vergeben, damit die Nutzer:innen z.B. die Push Benachrichtigungen individuell pro Kanal einstellen und ggf. abschalten können, wenn sie sich zu sehr gestört fühlen. Bei Pflichtabos wären die Benachrichtigungen nicht bzw. nur global für alle Newskanäle ausschaltbar, was für den Urlaub perfekt ist, aber für die alltägliche Nutzung schade wäre.

Obwohl diese Personalisierungsmöglichkeiten in der Praxis nur von einem Bruchteil der Mitarbeitenden genutzt werden, sind sie ein wichtiges Signal an alle Mitarbeitenden, die ihrem Unternehmen durch die freiwillige Installation von Just Social auf ihren privaten Endgeräten entkommen. Und da sie erfahrungsgemäß nur von einem sehr kleinen Teil der Mitarbeitenden angewendet werden, haben sie de Fakto quasi keine Nachteile.

Trotz Vorschlagabos und freiwilliger Verwendung von privaten Smartphones kann und sollte die Nutzung von Just Social verpflichtend für alle Mitarbeitenden sein. Dies lässt sich am besten durch Infoscreens und andere geteilte Geräte (PC, Tablets etc.) erreichen, die im nächsten Tipp beschrieben sind.